BMF
Ergebnisse der 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. November 2016 in Nürnberg.
Ergebnisse der 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. November 2016 in Nürnberg.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit soliden Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen für den Gesamtstaat im laufenden Jahr 695,5 Mrd. Euro betragen. Die 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. November 2016 auf Einladung der Stadt Nürnberg sowie des Deutschen Städtetages in Nürnberg statt.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit soliden Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen für den Gesamtstaat im laufenden Jahr 695,5 Mrd. Euro betragen. Die 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. November 2016 auf Einladung der Stadt Nürnberg sowie des Deutschen Städtetages in Nürnberg statt.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit soliden Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen für den Gesamtstaat im laufenden Jahr 695,5 Mrd. Euro betragen. Die 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. November 2016 auf Einladung der Stadt Nürnberg sowie des Deutschen Städtetages in Nürnberg statt.
Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2017 berechnet wird. Achtung: Die am 4. November 2016 eingestellte Anlage musste wegen einer fehlerhaften Angabe ausgetauscht werden. In der letzten Spalte (Frauen/Kapitalwert) muss bei einem vollendeten Alter von 45 Jahren der Kapitalwert richtig 16,362 statt 18,463 lauten.
Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2017 berechnet wird. Achtung: Die am 4. November 2016 eingestellte Anlage musste wegen einer fehlerhaften Angabe ausgetauscht werden. In der letzten Spalte (Frauen/Kapitalwert) muss bei einem vollendeten Alter von 45 Jahren der Kapitalwert richtig 16,362 statt 18,463 lauten.
Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2017 berechnet wird.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. November 2016
Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. November 2016
Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. November 2016