BMF
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2017
Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 2. Mai 2017 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen äußern.
Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 2. Mai 2017 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen äußern.
Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 2. Mai 2017 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen äußern.
Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 2. Mai 2017 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen äußern.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. April 2017