BMF
entsprechend BMF-Schreiben vom 2. Juni 2017 – III C 3 – S 7359/10/10002 (2017/0490870) –
entsprechend BMF-Schreiben vom 2. Juni 2017 – III C 3 – S 7359/10/10002 (2017/0490870) –
entsprechend BMF-Schreiben vom 2. Juni 2017 – III C 3 – S 7359/10/10002 (2017/0490870) –
Das gemeinsame Projekt der OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting – BEPS“) und seine Ergebnisse aus 2015 stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Noch nie hat es eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards gegeben. Mit der konsistenten Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen können zentrale BEPS-Probleme erheblich reduziert werden
Am 5. Oktober 2015 hat die OECD die BEPS-Empfehlungen veröffentlicht. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Auf der Grundlage eines Aktionsplans mit 15 Maßnahmen wurden konkrete und umsetzbare Empfehlungen erarbeitet. Vorangegangen sind intensive Diskussionen zwischen den beteiligten Staaten und zahlreichen internationalen Organisationen.
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das gemeinsame Projekt der OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting – BEPS“) und seine Ergebnisse aus 2015 stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Noch nie hat es eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards gegeben. Mit der konsistenten Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen können zentrale BEPS-Probleme erheblich reduziert werden