BMF
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben.