Erfolgreiche Abwehr von Vorrechten des Fiskus in der Insolvenz
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat erfolgreich verhindert, dass der Fiskus in der Insolvenz eine bessere Behandlung erfährt als andere Gläubiger. In dem gerade durch den Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 war unter der Vielzahl der Änderungen zunächst vorgesehen, dass Steuerschulden auch dann von den Insolvenzverwaltern vollständig zu befriedigen sind, wenn sie vor der Insolvenzeröffnung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind. Andere Gläubiger sollten für vergleichbare Forderungen weiterhin als normale Insolvenzgläubiger behandelt werden mit der Folge, dass sie nur einen Teilbetrag auf ihre Forderungen bezahlt bekommen. Durch die vorrangige Begleichung der Steuerschuld wären den übrigen Gläubigern weniger Masse und somit geringere Quoten geblieben.
Bäumel tritt Schwedhelm-Nachfolge an

In der parallel zum Steueranwaltstag abgehaltenen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des DAV kandidierte Dr. Rolf SCHWEDHELM nicht mehr. Unter seinem zwölfjährigen Vorsitz reifte die Arbeitsgemeinschaft zu einer schlagkräftigen berufsständigen Interessenvertretung. Nachfolgerin ist Kirsten BÄUMEL.
Steueranwaltstag gelang Punktlandung mit Themen „REITs“ & „SEStEG“
Eine thematische und zeitliche Punktlandung gelang den Organisatoren des diesjährigen Steueranwaltstags in Berlin. Wichtige anstehende Steuerrechtsänderungen waren das Thema der hochkarätig besetzten zweitägigen von rund 180 Steuerjuristen besuchten Steuerfachtagung der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins DAV. Hier Bilder der Veranstaltung ansehen
Bundesregierung beschließt REITs-Entwurf
Die Bundesregierung will börsennotierte Immobilienfonds im kommenden Jahr auch in Deutschland zulassen. Das Kabinett beschloss am 2. November in Berlin den Gesetzesentwurf zur Einführung der REITs. Damit wird nach dem Vorbild von bereits über 20 praktizierenden Ländern die Erschließung eines milliardenschweren Marktes ermöglicht.
Unternehmensteuerreform
Zum Abschluss der Arbeiten ihrer Arbeitsgruppe zur „Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland“ definieren der hessische Ministerpräsident, Roland Koch, und der Bundesfinanzminister, Peer Steinbrück die Ergebnisse als Erfolg. Die Beratungen zur „Reform der Unternehmensteuer in Deutschland“ hätten ihr erfolgreiches Ende gefunden. Man lege für den weiteren politischen Entscheidungsprozeß einen abgestimmten und in sich schlüssigen Reformentwurf vor, der nun in Gesetzesform gegossen werden soll. Damit sei sichergestellt, dass es in Deutschland zum 1. Januar eine wachstumsorientierte Unternehmensteuerreform geben werde.
Stellungnahme zum Jahressteuergesetz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat durch die Ausschüsse Insolvenzrecht und Steuerrecht zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (zu § 251 Abs. 4 AO-E) (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.09.2006, BR-Drs. 622/06 und BT-Drs. 16/2712 vom 25.09.2006) eine Stellungnahme vorgelegt. Hier die Stellungnahme ansehen
Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Das Bundeskabinett hat am 25.Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Mit dem Gesetzentwurf werden die in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt. Die Neuregelung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge stärkt jene Unternehmen, die ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen. Sie soll gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken und missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern.
BRAK zur USt.-Erhöhung
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur bevorstehenden Erhöhung der Umsatzsteuer einige Merksätze zusammengefasst, die Sie H I E R downloaden können.
Stellungnahmen zu SEStEG
Die Bundesregierung hat die vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG – Drs. 16/2710) online gestellt. Hier klicken, um die Seite zu besuchen
Stellungnahme zum SEStEG durch den Ausschuss Steuerrecht im DAV
Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) hat der Steuerrechtsausschuss des DAV in seiner Stellungnahme 52/06 Stellung genommen. Insbesondere mit aus der Sicht des anwaltlichen Beraters kritikwürdigen Punkten setzt sich der Ausschuss in seiner aktuellen Stellungnahme auseinander. Die Stellungnahme finden Sie H I E R