Aufzeichnungspflichten für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers
Mit Urteil vom 24.03.2026 hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG für Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht genügt wird, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf einem gesonderten Konto der Buchführung oder, wie im Streitfall, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufgezeichnet werden.