Tatsächliche Fahrtkosten für den Einsatz eines privaten Pkw als Werbungskosten?
Im vorliegenden Urteilsfall war streitig, ob ein Steuerpflichtiger Fahrtkosten (Reisekosten) als Werbungskosten ansetzen kann, wenn er mit seinem privaten Pkw zu Dienstreisen fährt, obwohl ein Dienstwagen zur Verfügung stand. Der BFH hat mit Urteil vom 21.01.2026 entschieden, daß die Werbungskosten nicht abziehbar sind, die Klage wurde abgewiesen.