Zweites Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz – 2. VerkehrStÄndG)

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes, das am 11. Juni 2015 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 901 verkündet worden ist und das überwiegend am 12. Juni 2015 in Kraft getreten ist, wurden das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert und das Versicherungsteuergesetz hinsichtlich eines Verkündungsfehlers berichtigt.
Die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Kraftfahrzeugsteuerpflichtige, deren Kraftfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe fallen, wird erst in Kraft treten, wenn mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe begonnen wird. Der Termin wird durch das Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.