Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung auf die Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten.
Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung auf die Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten.