Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer – den sogenannten Spitzenausgleich – in voller Höhe erhalten. Das Bundeskabinett hat dies am 11. Januar 2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt.