Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen eines privaten Krankenhauses; BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014, V R 20/14, sowie vom 18. März 2015, XI R 38/13

Krankenhäuser, die nicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden und die weder eine Zulassung nach § 108 SGB V besitzen noch eine sonstige Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 UStG sind, können sich mit ihren Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b MwStSystRL berufen.