Mit dem BMF-Schreiben ergeht ein Nichtanwenderlass zum BFH-Urteil vom 28. August 2014, V R 7/14. Die Entscheidung des BFH zur Abgrenzung des Begriffs des Bauwerks und der Betriebsvorrichtung ist damit vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Anwendungsschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer und die rechtlichen Bedenken nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.