Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 zahlreiche Änderungen bei den steuerlichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung beschlossen (§ 3 Nummer 63 EStG, § 100 - neu - EStG etc.). Wegen dieser Änderungen und der Änderungen im Bereich der privaten Altersvorsorge soll das BMF-Schreiben vom 24. Juli 2013 „Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung“ noch in diesem Jahr in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht werden. Hiermit wird der Entwurf des überarbeiteten Teils „B. Betriebliche Altersversorgung“ des BMF-Schreibens bekannt gemacht. Damit wird den betroffenen Beteiligten Gelegenheit gegeben, über Ihre Fachverbände weitere Fragen und Anregungen, die für die praktische Umsetzung der neuen steuerlichen Regelungen von Bedeutung sind, bis zum 13. Oktober 2017 vorzutragen (per E-Mail an IVC5@bmf.bund.de).