Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214, BStBl I S. 1278) nimmt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung Stellung. Das neue BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden. Es ersetzt Teil B des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 (BStBl I S. 1022).