Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz; Amtlich vorgeschriebenes Muster der (Muster-)Produktinformationsblätter Teil II und Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet in einem überarbeitetem Schreiben. Dieses Schreiben vom 21. Februar 2017 ersetzt ab 1. Mai 2017 das Schreiben des BMF vom 26. August 2016 (IV C 3 - S 2220-a/13/10004 :004, DOK 2016/0739500 − BStBl I 2016, Seite 981).