Ein entsprechendes Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit ist beim BVerfG anhängig (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14). Die Entscheidung des 7. Senates ist bedeutend für die Frage, inwieweit ein besonderes berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht. Diese Fragestellung tangiert natürlich auch die Thematik eines erheblichen Einnahme-Ausfalls durch die Gewährung dieses vorläufigen Rechtsschutzes. Das Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen ist insofern bemerkenswert, als es im aktuellen Fall den Anspruch des Beschwerdeführers über den Anspruch des Staates stellt, über benötigte Mittel verfügen zu können.