Demnach ist eine Weihnachtsfeier steuerlich nur absetzbar, wenn die Kosten pro Teilnehmer 110 Euro nicht übersteigen und wirklich alle Mitarbeiter eingeladen sind. Wichtig ist auch, dass nicht Feste ohne Ende gefeiert werden können: Absetzbar sind nur zwei Betriebsfeiern pro Jahr. Die bisherige Rechtslage zur Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen wurde geändert nach dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.