Steueranwaltstag 2015

Der 21. Steueranwaltstag (STAT) der AG Steuerrecht fand 2015 wie gewohnt im Herbst in Berlin statt. Zum ersten Mal hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, zusätzlich zu den üblichen 10 FAO-Stunden noch das Zusatzmodul „Steueranwaltstag plus“ zu buchen. Damit konnten die nun erforderlichen 15 FAO-Stunden mit nur einer Veranstaltung nachgewiesen werden. Von dieser Wahlmöglichkeit machte dann auch die Mehrheit der knapp 200 Teilnehmer Gebrauch. Auch eine kurzfristige Anmeldung während der Veranstaltung war ohne weiteres möglich. Die Arbeitsgemeinschaft wird also auch 2016 die Teilnehmer vor die Wahl stellen, 10 oder gleich 15 FAO-Stunden bei der Herbsttagung zu sammeln.

Inhaltlich stand beim ersten Vortrag die Reform der Erbschaftssteuer im Vordergrund. Dr. Ingo van Lishaut, Leitender Ministerialrat im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, stellte zunächst die Perspektiven aus Sicht der Finanzverwaltung dar. Anschließend wies Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Lüdicke auf ausgewählte Praxisprobleme des bestehenden Rechts hin und stellte verbleibende und neue Problembereiche, die sich aus den Gesetzentwürfen ergeben, vor. Seiner Ansicht nach ist eine völlige Neubearbeitung des Gesetzentwurfes dringend angezeigt. Im Anschluss führte Steuerberater Jan König, Bonn, in die Bewertung kleinerer und mittlerer Unternehmen ein. Er stellte verschiedene Bewertungsverfahren und deren Folgen vor und machte deutlich, welch wichtiges Handwerkszeug die sorgfältige Unternehmensbewertung gerade auch für einen Steueranwalt darstellt. Am Nachmittag bot Prof. Dr. Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald einen kurzweiligen Überblick über das aktuelle Steuerstrafrecht. Danach zeigte Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Jahn, Bonn, zehn typische steuerliche Problemfelder aus dem Gesundheitsbereich auf.

Die in jüngster Zeit stark anwachsende Rechtsprechung verdeutlicht die Fülle ungelöster steuerrechtlicher Problemfälle in diesem Bereich. Ein besonderes Problemfeld stellt neben der Befreiung von der Umsatzsteuer die Frage nach dem Wirtschaftsgut der Kassenzulassung dar. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Jörg Stalleiken, Bonn, schloss den Tag mit einem Vortrag über die disquotale Ausgestaltung von Gesellschafterrechten. Er legte dar, welche Gründe für oder gegen sie sprechen, welche steuerrechtlichen Folgen zu beachten sind und stellte die häufigsten Fälle in der Praxis vor.

Am Samstag brachte Dr. Roland Wacker, Richter am Bundesfinanzhof, München, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Gesamtplanrechtsprechung. Er machte deutlich, dass das „endgültige Ende der Gesamtplanrechtsprechung“ keineswegs eingetreten sei, und wies auf die differenzierende und in ihrer dogmatischen Grundlage nicht unstreitige Rechtsprechung des BFH hin. Den ersten Teil des 21. STAT beschloss Oberregierungsrat Dr. Christian Kläne, Oldenburg, mit der Darlegung neuer Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beim Einsatz von EDV. Neben den rechtlichen Grundlagen stellte er Praxisproblem vor und machte auf drohende Fallstricke aufmerksam. Nach einem stärkenden Mittagessen im Tagungshotel begann das Modul „Steueranwalt plus“ mit weiteren fünf Vortragsstunden.

Die Teilnehmer wurden zunächst von Rechtsanwalt Dr. Matthias Söffing, Düsseldorf, umfassend über die Thematik der steuerlichen Betriebsaufspaltung auf den neuesten Stand gebracht. Das Wesen der kapitalistischen Betriebsaufspaltung wird nun keinem Teilnehmer mehr fremd sein. Den Abschluss der Tagung stellte ein Update zum Themenkomplex „Steuern und Insolvenz“ von Rechtsanwalt Dr. Klaus Olbing, Berlin, dar. Eine gelungene Veranstaltung, deren Fortführung gewiss ist.

Autorin: Dr. Magali Kolleck-Feser, DAV, Berlin

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