Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Nepal

Die Erdbebenkatastrophe in Nepal hat weltweit Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Das Erdbeben hat sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Die Demokratische Bundesrepublik Nepal hat ausdrücklich um internationale Unterstützung gebeten. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Nepal vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 25. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Nepal schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.