Verbands-und Konzernstrukturen im Dritten Sektor – de lege lata und de lege ferenda

Der Dritte Sektor nähert sich in einigen Bereichen immer stärker dem For Profit Bereich an. Grund hierfür sind vor allem ökonomische Zwänge. Besonders anschaulich zeigt sich diese Annäherung, wenn man die Organisationsstrukturen bedeutender Akteure des Dritten Sektors betrachtet, etwa der Wohlfahrtverbände: Wie For Profit Unternehmen fassen sie eine Vielzahl von selbständigen Rechtsträgern unter einem Dach zusammen. Sie bilden konzernähnliche Unternehmensstrukturen, um auf diesem Weg (noch) besser die steuerbegünstigten Zwecke der Beteiligten verwirklichen zu können.

Allerdings wird diese Realität durch das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgebildet: Das Gemeinnützigkeitsrecht kennt keine den §§ 14 ff. KStG vergleichbare Regelungen und es finden sich nur vereinzelt in den §§ 57 Abs. 2 und 58 Nr. 1-5 AO Regelungen, die genutzt werden können, um zumindest rudimentär die Rechtswirklichkeit durch die Gesetzeslage abzubilden.

Allerdings ist dieses Unterfangen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet. Die Tagung will klären, wie die Rechtswirklichkeit von Unternehmensverbünden im Dritten Sektor aussieht (Referate von Herrn Dr. Teske und Herrn Baum) und wie gemeinnützige Unternehmensverbünde de lege lata ertragsteuerlich zu behandeln sind (Referate von Herrn Seeger, Prof. Dr. Schauhoff und Prof. Dr. Jäschke). Darauf aufbauend soll beleuchtet werden, ob und wie das Gemeinnützigkeitsrecht de lege ferenda systemkonform angepasst werden sollte, um den Bedürfnissen der Praxis (mehr) Rechnung zu tragen (Referat von Prof. Dr. Musil).

Schließlich soll dargestellt werden, welche Folgewirkungen die steuerrechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Verbands- und Konzernstrukturen auf das Gesellschaftsrecht haben, insbesondere den Gläubigerschutz (Referat Prof. Dr. Segna). Die Veranstaltung richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler, die auf dem Gebiet gemeinnütziger Unternehmensverbünde leitend, beratend oder forschend tätig sind.

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