Steueranwaltstag International auf Mallorca vom 9. bis 11. Mai.2019
Seminar “Steueranwaltstag International 2019“ fand vom 9. bis 11. Mai 2019 auf der spanischen Insel Mallorca im beliebten Tagungshotel Punta Negra Resort Hotel in Costa d´en Blanes (Portals Nous) bei angenehmem Wetter statt.
Die Themen
Das Programm bot mit insgesamt neun Vorträgen ein breites Spektrum des internationalen Steuerrechts:
Gestartet wurde mit dem „Aktuellen Überblick zum Internationalen Steuerrecht“ gefolgt von „Grenzüberschreitende Steuerfragen bei Familien-Holding-Strukturen“. Die anschließende Frage „Kann Geld unwirksam werden?“ betraf Probleme mit Schweizer Banknotenserien. Bei „Umstrukturierungen über die Grenze“ wurden Grundlagen und Praxisfälle erörtert. Vorgestellt wurden die „Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Hingewiesen wurde darauf, dass „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kommt“. Ferner gab es einen „Compact Overview of the US tax reform“. Das Europarecht betraf der “Ausblick auf aktuelle deutsche Gesetzesvorhaben zur Umsetzung europäischer Vorgaben sowie Überblick zu aktuellen Vorlagen an den EuGH“. Abschließend wurden „Internationale Aspekte der neuen Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber von Online-Marktplätzen“ dargestellt.
Aktueller Überblick zum Internationalen Steuerrecht
Professor Dr. Bert Kaminski, Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, Hamburg, gab den „aktuellen Überblick zum Internationalen Steuerrecht“ durch Darstellung ausgewählter deutscher Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie Veröffentlichungen der deutschen Finanzverwaltung zum Internationalen Steuerrecht.
Seine Ausführungen umfassten die wesentlichen Neuerungen bei der Besteuerung von natürlichen Personen und Körperschaften, bei Verrechnungspreisen, Änderungen bei der Gewinnermittlung und Hinzurechnungsbesteuerung, Fragen zur Quellensteuer, Auswirkungen des Brexit, Sonderregelungen für Immobiliengesellschaften und beim Verfahrensrecht. Beim Ausblick für die nächste Zeit wies er auf die wichtige Reform des Außensteuergesetzes hin. Künftig würden seiner Ansicht nach die Regelungen umgesetzt, welche der Gesetzgeber längst realisieren wollte. Das 3. Bürokratieentlastungsgesetz bringe keine erheblichen Verbesserung
Familien-Holding: Strukturen und steuerliche Implikationen über die Grenze
Dr. Ullrich Fechner, Rechtsanwalt, Ingelheim, ging zunächst auf die Bestimmungen der Wegzugsbesteuerung ein. Dann erläuterte er die Problematik der zunehmenden Internationalisierung von deutschen Familiengesellschaften und deren steuerliche Folgen vor allem bei Personengesellschaften. Im schlimmsten Fall drohe Steuerpflicht ohne Liquiditätszufluss. Im deutschen Steuerrecht fehle ein modernes Wegzugs- und Zuzugssteuerregime. Die deutsche Besteuerung der Mitunternehmer müsse mit gesetzlichen Neuregelungen dringend den veränderten internationalen Bedingungen angepasst werden, wozu auch eine Reform des Außensteuergesetzes und eine bessere Harmonisierung der DBA-Regelungen für Mitunternehmerschaften gehöre.
Kann Geld unwirksam werden? - Probleme Schweizer Banknotenserien
Dr. Matthias Söffing, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, und Dr. Steffen Kranz, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, beide S & P Söffing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, fragten, wieso das Schweizerische Währungsrecht für deutsche Steuerpflichtige so wichtig ist.
Es darum, was zu tun ist, wenn deutsche Kunden Geld von Schweizerischen Bankkonten wegen Beendigung des Bankvertrages ausgezahlt erhalten haben, dieses Geld in einem Schließfach oder sonst wo deponiert haben, und dann die Banknotenserie, aus der dieses Geld stammt, von der Schweizer Nationalbank für ungültig erklärt wird. Um dieses Geld wieder in denen Geldkreislauf zurückführen zu können, bedarf es des Nachweises, dass weder Geldwäsche noch Steuerhinterziehung vorliegen, sowie der Einschaltung der Schweizer Nationalbank und die Durchführung bestimmter, mit dieser abgestimmter Verfahren.
Umstrukturierungen über die Grenze
Was Umstrukturierungen und was grenzüberschreitende Umtrukturierungen sind, brachte Dr. Nils Häck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Flick Gocke Schaumburg, Bonn, den Teilnehmern näher. Nachdem er zunächst die Grundlagen anhand der unterschiedlichen Umwandlungsvorgänge und die verschiedenen grenzüberschreitenden Maßnahmen in diesem Zusammenhang vorgestellt hatte, stellte er fest, dass diese Vorgänge nur unzureichend gesetzlich geregelt sind. Abhilfe sollte mit dem „EU-Company Law Package 2018“ geschaffen werden. Es folgten Ausführungen zu den internationalen Aspekten des Umwandlungssteuerrechts für Kapital- und Personengesellschaften. Die Anwendung und Auswirkungen der umwandlungs- und umwandlungssteuerrechtlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung demonstrierte er anhand verschiedener Fallbeispiele.
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Welche Methoden zur Vermeidung der doppelten steuerlichen Belastung eines Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen, untersuchte Professor Dr. Bert Kaminski in seinem zweiten Vortrag im Rahmen dieses Grundsatzthemas.
Auf die Darstellung der Definition der Doppelbesteuerung, deren Ursachen und möglicher Entlastungsmaßnahmen folgte die Erläuterung der deutschen unilateralen Maßnahmen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer.
Bei den Maßnahmen des Abkommensrechts ging er auf die Anrechnungs- und Freistellungsmethode sowie Aktivitäts- und Rückfallklauseln ein. Abschließend wies er auf den Referentenentwurf vom 16.04.2019 für ein „EU-Doppelbesteuerungs-abkommen-Streitbeilegungsgesetz“ hin.
Anzeigepflichten für Steuergestaltungen
Welche gravierenden Einschnitte für die Beratungspraxis durch die künftige Anzeigepflicht für Steuergestaltungen eingeführt werden, führte Dr. Florian Oppel, Rechtsanwalt, Steuerberater, Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, den Teilnehmern eindrucksvoll vor Augen.
Zu unterscheiden sind Anzeigepflichten für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Sachverhalte. Als Ergebnis war festzuhalten, dass die neuen Meldepflichten sehr weitgehend sein werden, die Berufsgeheimnisträger wohl nicht von der Meldepflicht ausgenommen werden, erhöhter Aufwand für Dokumentationen entstehen wird, und die Meldepflicht zu erheblich mehr speziellen Missbrauchsregelungen führen wird.
US Tax Reform
Eine “Summary of Changes and Considerations” zur US Tax Reform präsentierte Andrew Brown, Steuerberater (US), Ernst & Young (EY) München, den Teilnehmern.
Nach einem Überblick über die Aktualisierung der US-Gesetzgebung und den bisherigen Steuergesetzen für die Besteuerung von Unternehmen innerhalb und außerhalb der USA stellte er die vier Prinzipien der US-Steuerreform dar und ging dann auf einzelne Änderungen der US-Steuergesetze für Unternehmen ein. Wesentliches Element ist die Herabsetzung des Steuersatzes für Kapitalgesellschaften von 35 % auf 21 % und eine reduzierte Steuer auf ausländisches immaterielles Einkommen von US-Kapitalgesellschaften. Die Steuerreform sollte zu Steuersenkungen für Unternehmen in Höhe von 1 Billion Dollar und zu einer Rückführung von im Ausland gehaltenem Geld in die USA in Höhe von 1 Billion Dollar führen. Außerdem wurden erhebliche positive Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt sowie im einzelnen auf die Kapitalstruktur, Betriebsmodelle und Investitionen erwartet.
Ausblick auf aktuelle deutsche Gesetzesvorhaben zur Umsetzung europäischer Vorgaben sowie Überblick zu aktuellen Vorlagen an den EuGH
Professor Dr. Klaus von Brocke, Rechtsanwalt, München, vermittelte den Teilnehmern einen Ausblick auf aktuelle europarechtliche Vorgaben sowie aktuelle EU-Entwicklungen in Deutschland hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Zu den aktuellen europarechtlichen Vorgaben gehören unter anderem die EU-Anzeigepflicht für potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen und die Initiative von OECD und EU zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
Aktuelle EU-Entwicklungen in Deutschland hinsichtlich der Gesetzgebung betreffen im Wesentlichen die Hinzurechnungsbesteuerung mit der Umsetzung der ATAD-Richtlinie. Hinsichtlich der Rechtsprechung ging es um das EuGH-Urteil vom 26.02.2019 – C-135/17 zur Hinzurechnung niedrigbesteuerter Zwischeneinkünfte bei Drittstaatenfällen, Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 31.05.2018 zu den Hornbach-Baumärkten auf das BMF-Schreiben vom 06.12.2018 sowie die EuGH-Rechtsprechung zu § 50d EStG und weitere Entwicklungen im Bereich von § 50a EStG.
Internationale Aspekte der neuen Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber von Online-Marktplätze
Dr. Martin Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner, Streck Mack Schwedhelm, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, beleuchtete die internationalen Aspekte der neuen Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber von Online-Marktplätzen auf der Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018, veröffentlicht im BStBl. I 2018, 2338 vom 14.12.2018, welches zum 1.1.2019 in Kraft getreten ist. Wesentlich sind die Neuregelungen in § 22f UStG zu den Aufzeichnungspflichten und in § 25d UStG zur Haftung der Betreiber von Online-Marktplätzen.
Sabine Unkelbach-Tomczak, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Frankfurt am Main