Steueranwaltstag 2019

25. Steueranwaltstag in Berlin vom 1. bis 2. November 2019

Der 25. Steueranwaltstag fand vom 1. bis 2. November 2019 und der Steueranwaltstag Plus am 2. November 2019 in Berlin im Hotel Sofitel am Ku´damm statt.

Der erste Teil umfasste 10 Fortbildungsstunden mit einem breiten Themenspektrum aus dem materiellen Steuerrecht und dem Steuerverfahrensrecht.

Der zweite Teil bot ergänzend 5 Fortbildungsstunden mit den Schwerpunktthemen Steuerstrafrecht und Besteuerung von Immobilieninvestitionen.

Rechtssetzung und Rechtsfindung im gewaltengegliederten Steuerstaat

Im Rahmen dieses Grundsatzreferats erörterte Professor Dr. Klaus-Dieter Drüen, Ludwig-Maximilians-Universität München, Richter am Finanzgericht Düsseldorf, zunächst praktische Ausgangsfälle von Gewaltenverschränkungen im Steuerrecht wie z.B. Korrekturgesetzgebung und Nichtanwendungserlasse. Im Folgenden setzte er sich mit den Grundlagen der arbeitsteiligen Rechtserzeugung im gewaltengegliederten Staat auseinander, wobei er im einzelnen auf die Funktionen des Gesetzgebers, der Steuerverwaltung und der Steuerrechtsprechung einging. Gegenstand des dritten Teils waren die gewaltenverschränkende Rechtssetzung und Rechtsfindung im Steuerstaat, wobei er einige Missstände anführte und schließlich ein funktionsgerechtes Handeln im Steuerstaat forderte.

DSGVO und Auskunftsrechte im Besteuerungsverfahren

Bei diesem Thema verknüpfte Dr. Sascha Bleschick, Richter am Finanzgericht Münster, die neuen Bestimmungen insbesondere des Art. 15 der DSGVO mit den Auskunftsrechten der Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren und Klageverfahren, wozu insbesondere das Akteneinsichtsrecht gehört. Ferner ging er auf die Ausschlussgründe für das Auskunftsrecht und die Rechtsfolgen des Art. 15 DSGVO ein. Als Ergebnis stellte er fest, dass die DSGVO die Rechte auf Auskunft und Akteneinsicht erheblich erweitert.

Neue Vorgaben der Rechtsprechung zu Inhalt und Bedeutung der Rechnung im Umsatzsteuerrecht

Von Rainer Weymüller, Vorsitzender Richter am Finanzgericht München, erhielten die Teilnehmer Arbeitsunterlagen mit Übersichten zu Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug sowie sonstigen Pflichtangaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung von Rechnungen. Des Weiteren stellte Herr Weymüller die Bestimmungen zum Vorsteuerabzug ohne Rechnung vor, erläuterte anschließend die Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug, gab Hinweise für die Berichtigung von fehlerhaften und unvollständigen Rechnungen und präsentierte aktuelle Fälle mit Besonderheiten bei der Rechnungsstellung.

Aktuelles zum Realteilungserlass

Ausgehend vom Begriff der Realteilung mit der Unterscheidung in echte und unechte Realteilung sowie dem Verhältnis der Realteilungsgrundsätze nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes gab Dr. Jens Stenert, Rechtsanwalt, Steuerberater, Streck Mack Schwedhelm Partnerschaft mbB Köln Berlin München, einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung zum Realteilungserlass.

Aktuelles Erbschaftsteuerrecht anhand der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Dr. Jörg Stalleiken, Rechtsanwalt, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn, erläuterte die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019, welche nach der Erbschaftsteuerreform 2016 die überholten Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 ersetzen. In den neuen Richtlinien geht es im Wesentlichen um das Erbschaftsteuerrecht bezogen auf Unternehmen. Die Richtlinien enthalten Aussagen zum begünstigungsfähigen und zum begünstigten Vermögen, zum Verschonungsregime, zur Behaltensfrist und Lohnsummensteuer. Weitere Neuerungen enthalten die Richtlinien bezüglich der Leistungen zwischen der Kapitalgesellschaft und einem Gesellschafter, zur Abzugsbeschränkung von Nachlassverbindlichkeiten sowie dem Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen Steuerbefreiungen.

Anmerkung: Die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 wurden veröffentlicht in der Sondernummer 1/2019 des Bundessteuerblatt  I vom 30.12.2019.

Reform des Stiftungszivilrechts und Ausblick auf steuerliche Fragestellungen

Für die seit Juni 2014 geplante Reform des Stiftungszivilrechts gibt es bisher lediglich einen "Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts" vom 27.02.2018. Seit dem Beschluss der IMK vom 08.06.2018 zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs auf der Grundlage dieses Diskussionsentwurfs und zur Prüfung der Einführung eines Stiftungsregisters wartet man auf den Referentenentwurf des BMI und BMJV.

Professor Dr. Gregor Roth, Lehrstuhl für bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht der Universität Leipzig, Direktor des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland im Institut für Steuerrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, stellte bereits die zentralen Regelungsvorschläge der Stiftungsrechtsreform sowie aktuelle steuerliche Fragestellungen zum Stiftungsrecht vor.

Neue Regelungen zur Grunderwerbsteuer

Von Gerda Hofmann, Ministerialrätin im BMF, Berlin, erfuhren die Teilnehmer, dass das neue Gesetz zur Grunderwerbsteuer noch nicht verabschiedet ist. Nach einem Vergleich des geltenden und des geplanten Grunderwerbsteuerrechts stellte sie detailliert die zu erwartenden Regelungen des Gesetzentwurfs vor. Voraussichtlich werden unter anderem die Bestimmungen zum Umfang der Beteiligungen verschärft.

Aktuelle Streitfälle der Gewerbesteuer

Dr. David Beutel, Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner Freshfields Bruckhaus Deringer  LLP, München, berichtete zunächst über die geplanten gesetzlichen Neuregelungen hinsichtlich der Kürzung bei Auslandsdividenden, des Bankenprivilegs und der Neuregelung der Sanierungserträge. Ferner ging er auf die aktuelle gewerbesteuerliche Rechtsprechung zur Veräußerung von Mitunternehmeranteilen, zum Umwandlungssteuerrecht, zur Hinzurechnung von Entgelten für Schulden und die erweiterte Grundstückskürzung ein.

Aktuelles Steuerstrafrecht und Empfehlungen zum Verhalten in Durchsuchungssituationen

Nach einer "auszugsweisen Betrachtung" der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Steuerhinterziehung berichtete Professor Dr. Carsten Wegner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Krause & Kollegen, Berlin, über den rechtlichen Rahmen und praktische Erfahrungen mit der Berichtigung von Steuererklärungen aus der Perspektive des Strafrechts. Sodann wies er auf die außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen eines Steuerdelikts hin und erläuterte die Rechtsprechung zu berufsbezogenen Steuerdelikten. Zum Schluss erhielten die Teilnehmer praktische Hinweise zum Verhalten bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Aktuelles zur steuerlichen Behandlung von Immobilieninvestitionen (Ertragsteuer - Gewerbesteuer – Erbschaftsteuer)

Auf der Grundlage der Phasen, Ziele und Strukturen von Immobilieninvestitionen stellte .Dr. Steffen Kranz LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, S & P Söffing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, die hierfür relevanten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2018 vor. Anhand von Beispielen erläuterte er die aktuelle Rechtsprechung zu Inbound Immobilieninvestitionen, Betriebsaufspaltung und Verklammerungsrechtsprechung bei Immobilieninvestitionen, objektbezogener Prüfung und erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung sowie Aspekten der Grunderwerbsteuer und Nachfolgeplanung bei Immobilieninvestitionen.

Sabine Unkelbach-Tomczak, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, F

Steueranwaltstag plus

Wieder hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, zusätzlich zu den üblichen 10 FAO-Stunden noch das Zusatzmodul "Steueranwaltstag plus" am Samstagnachmittag zu buchen. Damit konnten sie 5 zusätzliche Vortragsstunden besuchen und erfüllten an beiden Tagen die komplette Fortbildungspflicht von 15 Vortragsstunden.

Downloads:

Der aktuelle Flyer zum Steueranwaltstag hält alle Informationen zur Veranstaltung 2019 bereit.