Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2014 bei Enthaltung der Linken mit großer Mehrheit die Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung angenommen.
Dadurch werden die bisherigen Möglichkeiten zur Strafbefreiung nach Steuerhinterziehung weiter eingeschränkt. Beispielsweise darf der hinterzogene Euro-Betrag in Zukunft 25.000 Euro nicht mehr überschreiten. Nach Überschreitung des Grenzbetrags kommt nur noch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagenzahlung in Betracht (§ 398a AO). Bislang hatte die Grenze bei 50.000 Euro gelegen. Im Fall einer einfachen Steuerhinterziehung wird der Berichtigungszeitraum auf zehn Jahre erweitert. Auch hier eine Verdoppelung: Bislang mussten Steuerpflichtige bei einfacher Steuerhinterziehung hinterzogene Steuern nur für einen Zeitraum von (grob) fünf Jahren nacherklären. Erfreulich dagegen: Für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen gibt es Sonderregelungen, sie werden vom Vollständigkeitsgebot ausgenommen.
Zu den Einzelheiten wird auf die entsprechenden Bundestagsdrucksachen verwiesen.