Hochwasserfibel

Das für den Hochwasserschutz in Deutschland zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat eine Hochwasserfibel heraus gebracht, die direkt beim Ministerium bestellt werden kann. Bestellmöglichkeiten und weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz finden Sie im Internet! Bundesminister Ramsauer erinnert daran, dass aktiver Hochwasserschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist und hat alle relevanten Themen für aktuell und zukünftig Betroffene zusammen gestellt.

 
Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht weist darauf hin, dass aufgrund des Aufbauhilfegesetz für Hochwasseropfer nach dem eigens dafür geänderten § 15a InsO die Insolvenzantragspflicht für die Flutopfer bis Ende des Jahres 2013 ausgesetzt ist.
Mehr Informationen finden Sie im BGBl. Teil I 2013 Seite 2401, Lesenswert dazu ist der Aufsatz von Müller/Rautmann in DStR 2013 auf S. 1551.
Hier mehr Infos zum Thema Hochwasserschutz/Hochwasserfibel

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Fundstelle: BGBl I 2013 (Nr. 38) S. 2401 zu finden z. B. unter: www.bundesanzeiger-verlag.de/Bundesgesetzblatt.html , dort unter dem kostenfreien „Bürgerzugang“, BGBl Teil I, Jahrgang 2013, Nr. 38 vom 15.07.2013, Seite 2401: Aufbauhilfegesetz.