Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltstag eine Veranstaltung dem Thema „Kunst im Nachlass -Erbrechtliche und steuerliche Gestaltungshinweise zur Behandlung von Kunst im Vermögensübergang“ organisiert.
Rechtsanwalt Frieser begrüßte die Teilnehmer im Namen der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht & Steuerrecht
Vorgetragen zum erbrechtlichen Schwerpunkt hat Herr Rechtsanwalt Dr. Christian von Oertzen der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg aus Frankfurt mit dem Thema: “Kunst und Erbrecht – Erbrechtskunst - Kunsterbschaft“. Zum steuerlichen Schwerpunkt hat Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Söffing der Kanzlei SS&P Söffing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Düsseldorf zu dem Thema: “Kunst und Steuern – Kunststeuer - künstliche Steuern/Steuern und Kunst – Steuerkunst - steuerliche Kunst“ vorgetragen. Die kunstvolle Moderation haben gemeinsam übernommen Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Frieser aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn und Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Jahn der Kanzlei MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft aus Bonn.
Rechtsanwalt Frieser übernahm die Anmoderation für den Vortrag "Kunst und Erbrecht – Erbrechtskunst - Kunsterbschaft"...
..und begrüßte Rechtsanwalt van Oertzen als fachkundigen Referenten.
Herr Kollege von Oertzen ging an Hand seiner systematisierten Darstellung auf die praktischen Probleme des Erblassers und des Erben einer großen Kunstsammlung ein. Bewertungsfragen wurden gleichermaßen behandelt wie die Gestaltungsmittel, eine Sammlung auf Dauer zu manifestieren. Auch die Urheberrechte, die zu den jeweiligen Kunstwerken gehören, wurden einer genauen Betrachtung unterworfen. Auch die öffentlich-rechtlichen Sondervorschriften und Verkehrsbeschränkungen wurden mit großer Anwaltskunst vorgetragen. Herr Kollege Söffing gab praktische Beratung für die Kollegen, indem er aufzeigte, wie Kunst, welche eigentlich im Sonderbetriebsvermögen eines Rechtsanwaltes zu finden wäre, kunstvoll einer Erbschaftsteuer entzogen werden könnte. Über die Kunst, steuerliche Gesetze zu machen, kam er auf die Vermögensteuer und mögliche andere neue Steuerarten, insbesondere auf der kommunalen Ebene, zu sprechen.
Rechtsanwalt Andreas Jahn begüßte Rechtsanwat Dr. Söffing (unten) am Referenten-Pult.
Die große Verwobenheit der beiden Themenblöcke zeigte sich in der gar nicht künstlich, sondern sehr praktisch geführten anschließenden Diskussion zwischen den hoch interessierten zahlreichen Teilnehmern und den Moderatoren und Referenten. Gerade die auf dem Podium geführte Diskussion zeigte auf, dass es hohe Anwaltskunst ist, die Materien der beiden Arbeitsgemeinschaften in der Praxis miteinander zu verknüpfen. Das praktische Wissen der Referenten zu der Abwicklung großer Kunstsammlungen auch gegenüber der Finanzverwaltung zeigt sich in dieser Diskussion deutlich. Die Teilnehmer diskutierten die erbrechtlichen und steuerlichen Gestaltungshinweise bei dem Empfang der Arbeitsgemeinschaften mit Weißwurst und Bier ausgiebig zu Ende.
Sebastian Korts, Köln