Steuerrecht beim Deutschen Anwaltstag

Fehlermeldung

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Die ARGE Steuerrecht präsentierte sich auf dem DAT 2011 wieder mit einem auf die anwaltliche Tätigkeit bezogenen Thema. Im anwaltlichen Arbeitsalltag stellen sich umsatzsteuerliche Fragen, sobald der Anwalt von Deutschland aus für einen ausländischen Mandanten tätig wird. Zu entscheiden ist, ob die konkrete Leistung mit deutscher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, ob die Regelungen über die Umkehr der Steuerschuld ("reverse charge") eingreifen oder ob es sich um eine insgesamt nicht steuerbare Dienstleitung handelt.

Die umsatzsteuerliche Behandlung sollte selbstverständlich zutreffend sein. Der Anwalt kann weder „vorsorglich“ einfach alle Rechungen mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen, noch sollte großzügig pauschal auf die Erhebung deutscher Umsatzsteuer bei ausländischen Mandanten verzichtet werden: Denn wer überhöhte Rechnungen ausstellt, verursacht wenigstens Verärgerung beim Mandanten, wer fehlerhaft keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, läuft Gefahr, gleichwohl vom Finanzamt auf Abführung der Steuer in Anspruch genommen zu werden.
Gemeinsam mit seinem Kollegen Avocat Eric BRUCKER (Ernst & Young Strasbourg) referierte Dr. Martin WULF über die "Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Rechtsanwaltsleistung". Über 30 Teilnehmer folgten interessiert der systematischen Aufbereitung der Problematik, die WULF anhand § 3a UStG mit zahlreichen Folien und Fällen darstellte, welche anschließend von BRUCKER aus französischer Sicht kommentiert und ergänzt wurden. Beiträge und Fragen aus dem Publikum (z.B. "Muss ich Umsatzsteuer berechnen, wenn ich einen Mandanten mit USA-Wohnsitz verteidige, der in Deutschland einsitzt") belegten, dass die Thematik nicht nur für Steuerrechtler hoch aktuell ist.
Hier den Vortrag von Dr. Martin Wulf herunter laden
Mehr Infos unter www.anwaltverein.de/DAT
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