Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung, das so genannte Schwarzgeldbekämpfungsgetz, hat nun doch schneller als erwartet die letzten Hürden genommen. Das Gesetz zur Reform des Paragrafen 371 wurde am 28. April durch den Bundespräsidenten unterzeichnet. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte bereits am 2. Mai, so dass für alle ab dem 3. Mai bei den Behörden eingehenden Nacherklärungen die neue und verschärfte Fassung von § 371 AO Anwendung findet.