Schwellenwert 50.000 Euro für Straffreiheit

Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, können nicht mehr in jedem Fall auf Strafbefreiung hoffen. Die Bundesregierung hat beschlossen, der Strafbefreiung eine Obergrenze zu setzen: Nur wer unter 50.000 Euro am Fiskus vorbei geschleust hat, darf auf Gnade hoffen. Liegt der Betrag darüber, dann greift eine einfache Regel: Die geschuldete Steuer muss nachentrichtet werden plus eine Strafe von 5 % der Gesamtsumme der hinterzogenen Steuer.  „Taktische Spielereien mit der Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben“, mit dieser Aussage werden die CDU-Politiker Klaus-Peter Flosbach und Manfred Kolbe zitiert.  Die neue Regel  soll verhindern, dass die Selbstanzeige kurz vor der Entdeckung vom Steuerpflichtigen genutzt wird, um zu erwartender Bestrafung zu entgehen. Steuerhinterziehung in größerem Rahmen soll also bestraft werden können - unabhängig davon, ob sich der Sünder nun selber stellt oder entdeckt wird.