Strafzuschlag gefordert

Das Land Baden-Württemberg fordert in der der aktuellen Diskussion um die Neufassung/Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige  einen so genannten Strafzuschlag von 5 Prozent pro Jahr. Dieser Strafzuschlag soll unter anderem die der Finanzverwaltung zusätzlich entstehende Mehrarbeit abgelten. Insgesamt würden bei einer strafbefreienden Selbstanzeige somit 11% p.a. statt bisher 6% p.a. anfallen.