Neue Amthilferichtlinie schafft Bankgeheimnis ab

Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wird die Europäische Union das Bankgeheimnis de facto außer Kraft setzen . Die Finanzminister der Gemeinschaft einigten sich am 8. Dezember 2010 auf eine so genannte „verschärfte Amtshilferichtlinie“. Diesmal stimmten auch Österreich und Luxemburg zu. Beide Länder hatten sich bislang hartnäckig geweigert Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten heraus zu geben. Einige Zugeständnisse hatten jetzt doch für eine annehmbare Beschlussvorlage gesorgt.

 
Die Finanzbehörden können mit Berufung auf die neue Richtlinie ab 2013 bei Verdacht auf Steuerbetrug und vermuteter Steuerhinterziehung Amtshilfe bei Behörden innerhalb der EU einfordern. Allerdings müssen Anfragen auf Einzelfäle bezogen sein und konkret begründet werden. Sammelabfragen im großen Stil ermöglicht das Abkommen dagegen nicht.
Dieses Zugeständnis hatte letztendlich auch zur Zustimmung der letzten Kritiker aus Österreich und Luxemburg geführt. Finanzminister Schäuble kann zufrieden sein, dass kurz nach Zustandekommen einer entsprechenden Einigung mit der Schweiz nun auch auf EU-Ebene die Verfolgung von Steuerstraftaten einfacher wird.
Die EU geht übrigens noch einen Schritt weiter: Ab 2015 soll es automatischen Datenabgleich zwischen den Finanzbehörden der Länder geben, allerdings nur für bestimmte Transaktionen wie z.B. Erbschaften. Dividenden und Kapitalgewinne bleiben noch bis 2017 vom Datenabgleich verschont. Auf Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen will man dann innerhalb der EU entscheiden, wie mit Kapitaleinkommen grenzüberschreitend verfahren werden soll.
Weiter ohne greifbares Ergebnis bleibt die Debatte um die Verschärfung der EU-Zinssteuer. Die Kommission hatte bereits 2008 vorgeschlagen, auch Kapitalerträge zu erfassen, die EU-Bürger mit Stiftungen im Ausland, Lebensversicherungen, Zertifikaten und Fonds erwirtschaften. Eine Einigung ist nicht in Sicht!