BVerfG: Steuersünder-CDs dürfen verwendet werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Daten von so genannten Steuersünder-CDs auch dann verwendet werden dürfen, wenn sie eigentlich illegal beschafft worden sind. Ermittler dürften illegal erlangte Kenntnisse nicht verwerten, wenn zur Beschaffung der Daten schwerwiegende, planmäßige oder willkürliche Verfahrensverstöße vorliegen. Die Verfassungsrichter erklärten, dass der BND  im verhandelten Fall die Daten nur entgegengenommen und weitergeleitet, nicht aber die illegale Beschaffung veranlasst habe.

 
Ein betroffenes Ehepaar hatte einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht angeklagt, nachdem deren  Wohnung 2008 durchsucht worden war.  Aus Sicht der Kläger verstößt die Datenverwendung gegen das Völkerrecht und gegen deutsches Recht. Dies sahen die Richter in Karlsruhe zwar grundlegend anders, konnten aber nicht alle Argumente der Kritiker ausräumen. So bleibt weiter unklar, ob Steuersünder-CDs grundsätzlich vor Gericht verwendet werden dürfen. Die aktuelle Verfassungsbeschwerde bezog sich demnach nur auf die Wohnungsdurchsuchung und setzt damit ausschließlich das Verwertungsverbot während der Ermittlungen außer Kraft.