Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im November 2015 aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten sowie die Mittelverwendung durch die Länder zu berichten.