BMF-Schreiben vom 28. April 2017 - III C 4 - S 6560/09/10002 - zur Umsetzung des Urteils des FG Köln vom 7. Dezember 2016 - 2 K 3652/14 -, wonach Wohngebäudeversicherungen, bei denen tatsächlich kein Feuerrisiko abgesichert ist, nicht der Feuerschutzsteuer unterliegen.