Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Beschluss vom 9.1.2017 - 4 V 4265/12 (Beschwerde eingelegt, AZ BFH IV B 4/17) zur Frage der Anwendbarkeit von sog. Quantilsschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen Stellung genommen.
Die Finanzverwaltung greift im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung anstelle der herkömmlichen Schätzungsmethoden (Geldverkehrsrechnungen etc.) zunehmend auf computergestützte Schätzungsmethoden zurück.
Im Streitfall war neben der Fragen der Schätzungsberechtigung durch den Betriebsprüfer dem Grunde nach, die Frage zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine sog. Quantilsschätzung durchgeführt werden darf.
Das FG sah in den erheblichen Aufzeichnungsmängeln die Grundlage für die Durchführung einer derartigen Schätzung.
Neben dem hier angesprochenen Verfahren ist ein weiteres Verfahren beim BFH zu dieser Fragestellung anhängig, vgl. BFH X B 16/17.
Soweit Sie in der Praxis parallele Fallgestaltungen betreuen, empfiehlt es sich, diese Verfahren im Hinblick auf die beiden Verfahren beim BFH offen zu halten.
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