Nichtanwendungserlass bei Firmenwagennutzung

Fehlermeldung

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Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlicht. Der BFH hatte entschieden, dass Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen dürfen, den geldwerten Vorteil nur dann versteuern müssen, wenn sie den Wagen auch wirklich nutzen.Nichtanwendungserlass: Das Bundesfinanzministerium stellt fest, dass dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist. Bereits die Möglichkeit, den Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen zu können, ist für den Ansatz eines geldwerten Vorteils von 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer ausreichend. Arbeitnehmer, die unter Berufung auf das BFH-Urteil den Ansatz des geldwerten Vorteils auf die tatsächliche Nutzung beschränken wollen, müssen ihren Steuerbescheid durch Einspruch und Klage anfechten.