Jahressteuergesetz

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat 8.Oktober 2008 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz JStG 2009 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung angenommen. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen das Regelwerk, bzw. enthielten sich. 47 Änderungsanträge hatten vorgelegen.

Die Einführung eines optionalen Anteilsverfahrens für berufstätige Ehepaare als Alternative zur Wahl der mit einem hohen Lohnsteuerabzug verbundenen Steuerklasse V wurde komplett aus dem Regierungsentwurf gestrichen. Ein Durchschnittssteuersatzverfahren als Alternative soll nun geprüft werden.

Paragraf 42 der Abgabenordnung wurde ausgiebig diskutiert und abschließend der Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten neu geregelt. Im Vorfeld war unter anderem kritisiert worden, dass mit dem unbestimmten Rechtsbegriff einer “ungewöhnlichen Gestaltung” gearbeitet werde. Die neue Fassung definiert, dass ein Missbrauch dann vorliegt, wenn eine “unangemessene” rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem “gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil” führt.

Die alte Regelung zur Pendlerpauschale wurde nicht wieder aufgenommen.