Am 18.07.2008 ist vor dem Landgericht Bochum das erste Strafurteil im Zusammenhang mit den Steuerhinterziehungen unter Verwendung liechtensteinischer Stiftungen gesprochen worden. Der Angeklagte hatte rund EUR acht Millionen an Steuern hinterzogen. Der Angeklagte, der sich in allen Anklagepunkten für schuldig bekannte, wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung von EUR 7,5 Millionen an soziale Einrichtungen verurteilt. Zusätzlich(!) musste er bereits die hinterzogen Steuern zuzüglich Hinterziehungszinsen, nachzahlen. Dies soll er zum Großteil bereits getan haben.
on Sebastian Korts MBA, M.I.Tax