Internationaler Vertrag verbessert die Verfolgung von Steuerhinterziehung

Die Bundesrepublik Deutschland ist am 17.04.2008 der internationalen "Konvention über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen" beigetreten.Dieses Übereinkommen, welches bereits am 25.01.1988 erstellt wurde, erlaubt den Vertragsparteien – Mitgliedsstaaten des Europarats sowie der OECD – , auf gemeinsamer Grundlage und unter Beachtung der grundlegenden Rechte der Steuerpflichtigen eine umfassende verwaltungsmäßige Zusammenarbeit, die alle obligatorischen Steuern mit Ausnahme der Zölle einschließt, zu entwickeln. Diese Amtshilfe kann verschiedene Formen haben: Informationsaustausch zwischen Vertragsparteien, zeitlich abgestimmte Steuerprüfungen und Teilnahme an Steuerprüfungen in anderen Ländern, Eintreibung von Steuern, die in anderen Vertragsstaaten zu zahlen sind, und Zustellung von Schriftstücken, die in anderen Vertragsstaaten ausgestellt wurden. Diese erweiterte gegenseitige Amtshilfe soll es ermöglichen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Bisher sind diesem Abkommen Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden und die USA beigetreten. Kanada und die Ukraine haben ebenfalls bereits unterzeichnet, allerdings läuft dort noch der innerstaatliche Ratifizierungsprozess.