Die deutsche Handhabe der Quellensteuerregelung ist in die Kritik der EU-Kommission geraten, die in einem Verfahren nach Artikel 226 des EG-Vertrags die Bundesregierung förmlich aufgefordert hat, diese Regelung zu ändern und damit z.B. ausländische Künstler oder Sportler zu entlasten statt zu diskriminieren.Bisher mussten steuerpflichtige Angehörige dieser Berufsgruppen einen pauschalen Quellensteuersatz auf ihr Gesamteinkommen hinehmen, ohne dass zuvor teils hohe Betriebsausgaben abgezogen werden konnten. Die Kommission ist der Meinung, dass sowohl der Abzug, als auch das umstrittene Erstattungsverfahren nicht mit dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt vereinbar sei. Die Kommission wartet nun auf Antwort, die innerhalb von 4 Wochen vorliegen sollte. Findet Deutschland keine guten Argumente zum Beibehalt der praktizierten Regelung, so kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit der Klärung der Angelegenheit betrauen. Die EU-Kommission kritisiert, dass die Quellensteuer nur bei Angehörigen bestimmter Berufsgruppen angewendet wird und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Außerdem wird bemängelt, dass eine Rückerstattung nur durch das Nachweisen von Betriebsausgaben innerhalb Deutschlands möglich wird und so im Rahmen des Erstattungsverfahrens wieder eine Ungleichbehandlung von Steuerplichtigen eintritt, die einen größeren Teil ihrer Aufwendungen im Ausland leisten. Es wird angeführt Paragraf 49 des EG-Vertrages, nachdem eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erheblich behindert wird. Die Kommission beruft sich auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 3.10.2006 und vom 15.2.2007 in den Rechtssachen C-290/04 ("Scorpio") und C-345/04 ("Centro Equestre") (AZ 1999/4852).