Erfolgreiche Abwehr von Vorrechten des Fiskus in der Insolvenz

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat erfolgreich verhindert, dass der Fiskus in der Insolvenz eine bessere Behandlung erfährt als andere Gläubiger. In dem gerade durch den Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 war unter der Vielzahl der Änderungen zunächst vorgesehen, dass Steuerschulden auch dann von den Insolvenzverwaltern vollständig zu befriedigen sind, wenn sie vor der Insolvenzeröffnung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind. Andere Gläubiger sollten für vergleichbare Forderungen weiterhin als normale Insolvenzgläubiger behandelt werden mit der Folge, dass sie nur einen Teilbetrag auf ihre Forderungen bezahlt bekommen. Durch die vorrangige Begleichung der Steuerschuld wären den übrigen Gläubigern weniger Masse und somit geringere Quoten geblieben.Der Steuerrechts- und Insolvenzrechtsausschuss des DAV hatte diese Pläne in einer gemeinsamen Stellungnahme scharf kritisiert. Die Kritik zeigte Wirkung. Die entsprechende Regelung wurde am 8. November 2006 im Finanzausschuss ersatzlos gestrichen. Es soll spätestens im kommenden Jahr eine neue Regelung gefunden werden.

Der DAV fordert, dass bei der geplanten Neuregelung nicht nur rechtspolitische, sondern auch volkswirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen sind. „Es macht wenig Sinn, die Steuereinnahmen auf Kosten insolventer Unternehmen zu erhöhen,“ so Rechtsanwalt Dr. Klaus Olbing vom DAV-Insolvenzrechtsausschuss. Dadurch würden deren Sanierungsfähigkeit sinken und zusätzliche Arbeitsplätze wegfallen. Die langfristigen Steuerausfälle würden damit höher sein, als die kurzfristigen Steuereinnahmen.