Die geplante Rechtsverschärfung, deren Nicht-Einhaltung mit Geldbußen bis zu 25.000 € sanktioniert werden soll, soll erstmals für Wirtschaftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31.12.2018 beginnen.
Zentrale Vorschriften sind die § 146a und § 146b AO-Entwurf. Mit der Einführung von § 146b AO-Entwurf soll die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen durch eine „Kassen-Nachschau“ eingeführt werden, die jederzeit in den Geschäftsräumen des Unternehmers und ohne Ankündigung durchgeführt werden kann. Ziel ist eine unvorbereitete Feststellung, ob die geführten Kassenaufzeichnungen kassensturzfähig sind.
Wie bei den bereits heute bestehenden Nachschaufällen soll auch ggf. unmittelbar eine Überleitung in eine reguläre Betriebsprüfung erfolgen können.