Bundesregierung beschließt REITs-Entwurf

Die Bundesregierung will börsennotierte Immobilienfonds im kommenden Jahr auch in Deutschland zulassen. Das Kabinett beschloss am 2. November in Berlin den Gesetzesentwurf zur Einführung der REITs. Damit wird nach dem Vorbild von bereits über 20 praktizierenden Ländern die Erschließung eines milliardenschweren Marktes ermöglicht. Für das Finanzministerium ist dervorliegende Beschluss gleich bedeutend mit einer deutlichen Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Ganz hatte Ressortchef Peer Steinbrück seinen Entwurf nicht durch bringen können.Einiges scheiterte an Widerstand von Partei und Regierung. So sollen nur nach 2007 gebaute und überwiegend gewerblich genutzte Wohnimmobilien in einen REIT eingebracht werden dürfen. Die Unionsfraktion drängt allerdings darauf, die erzwungenen Änderungen wieder aufzuheben. Das Ministerium selbst relativiert die Folgen der Einschränkungen als unbedeutend.

REITs-Aktiengesellschaften sollen börsennotiert sein und dabei strengen Kontrollen unterliegen. 15 Prozent ihrer Anteile müssen die Besitzer in den Streubesitz geben, ein einzelner Investor darf auch nicht mehr als zehn Prozent besitzen. Die betroffenen Immobilien-AGs sind von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Sie müssen mindestens 90 Prozent ihres Gewinns ausschütten. Anleger zahlen dann auf die Dividenden Kapitalertragssteuer. Die Fonds solen rückwirkend zum Beginn des kommenden Jahres zugelassen werden, weil Steinbrück nicht davon ausgeht, das Gesetz noch in diesem Jahr abschließend bearbeiten zu können.

Kritik gibt's in den Reihen des Koalitionspartners, die die Herausnahme der Wohnimmobilien bemängeln und von der Opposition, die das bisherige Regelwerk ausgehölt sieht.