Zur Anhebung des allgemeinen Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG) zum 1. Januar 2007 nimmt das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben vom 11. August 2006 - IV A 5 - S 7210 - 23/06 - Durch Art. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29. Juni 2006 wird unter anderem der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf 19 % erhöht. Die Änderung wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Das BMF-Schreiben gibt Antworten auf Zweifelsfragen bei der Umstellung und trifft vereinfachende Übergangsregelungen. Sie finden dieses Dokument in unserer Rubrik Downloads.Direkter Klick zum Dokument