Das Finanzgericht Münster hat mit seiner Entscheidung vom 22.2.2017 - 7 K 2441/15 E (vorläufig nicht rkr.) zu einer sehr grundlegenden Frage im Rahmen der Veranlagung von Eheleuten Stellung genommen.
Das Finanzgericht ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass Eheleute nicht dauernd getrennt leben, wenn sie trotz räumlichen Getrenntlebens ihr persönliche und geistige Lebensgemeinschaft fortführen und die Wirtschaftsgemeinschaft im Wesentlichen unverändert gegenüber der Zeit vor der räumlichen Trennung beibehalten.
Die Entscheidung des FG Münster erweitert (wie Wackerbeck in EFG 2017, 576) ausführt die Kasuistik zur Frage des dauernden Getrenntlebens und berücksichtigt dabei auch den gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf das eheliche Zusammenleben.
Es wird interessant sein, ob das Finanzamt die Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angreifen wird.
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