Investmentsteuergesetz (InvStG); Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen im Sinne des InvStG in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und Verlängerung der Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.