In den letzten Jahren sind steuerliche Regelungen verstärkt in das Visier der EU-Beihilfeaufsicht geraten. Dabei gehen Europäische Kommission und Europäischer Gerichtshof tendenziell von einem sehr weiten Beihilfebegriff aus. Hierdurch ergibt sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Einordnung nationaler Maßnahmen. Dies belastet Unternehmen und Staat gleichermaßen.