Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG

Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder stellen die von einem Unternehmer entrichteten negativen Einlagezinsen Betriebsausgaben dar (vgl. BMF-Schreiben vom 27. Mai 2015, BStBl I S. 473). Zu der sich hieran anschließenden Frage einer möglichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG gilt nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: ...