Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11. März 2015, I R 10/14 vom 14. Dezember 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2015, BStBl II S. … , entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Nach Auffassung des BFH kann ...