Fortbildung im Selbststudium – faocampus

Fehlermeldung

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Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium www.faocampus.de bietet für die Mitglieder von nun schon 10 Arbeitsgemeinschaften und die Leserinnen und Leser des Anwaltsblattes eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Sie erinnern sich: Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht bietet das „steueranwaltsmagazin“ Lernerfolgskontrollen zu steuerrechtlichen Themen an. Die Nutzerzahlen dieses unkomplizierten Fortbildungsangebots wachsen stetig: Bereits über 10% der Mitglieder aller teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften haben sich für die Lernerfolgskontrollen registriert.

Das Selbststudium besteht darin, Beiträge in der Mitgliederzeitschrift „Steueranwaltsmagazin“ durchzuarbeiten, die Fragen zu den darin enthaltenen Beiträgen zum Zweck der Lernerfolgskontrolle zu beantworten und bei dem DAV einzureichen.

Bei erfolgreicher Bearbeitung wird dem Teilnehmer ein Zertifikat ausgestellt.

Die Kosten für diese Form der Fortbildung sind im Mitgliedsbeitrag für die AG Steuerrecht im DAV enthalten.

Zugang:

Mitglieder der AG Steuerrecht können sich auf der Homepage des DAV unter www.faocampus.de mit ihrer DAV-Mitgliedsnummer registrieren.