Strafbefreiende Selbstanzeige soll verschärft werden oder : Schaufensterrechtspolitik an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit
Sebastian Korts, RA, FAStR, FAH&GR, MBA, M.I.Tax, Köln Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arge Steuerrecht Die Finanzminister der Länder haben sich am 27. März 2014 für die Beibehaltung der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen. Gleichzeitig wurde jedoch beschlossen, die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige zu verschärfen und die finanziellen Auswirkungen/Steuernachforderungen zu erhöhen. Die Details der Neuregelung sollen bis Ende Mai 2014 vorliegen und zum 01.01.2015 wirksam werden: Künftig soll sich der Korrekturzeitraum auf 10 statt auf 5 Jahre erstrecken. Ferner soll sich der ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 50.000,00 zu zahlender Steuerzuschlag von 5% auf 10% erhöhen.
Rechtsanwälte in Aufsichtsräten
Um das Thema „Rechtsanwälte in Aufsichtsräten“ dreht sich der Themenschwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht auf dem Deutschen Anwaltstag 2014! Vortragender seitens der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht ist der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax. Für die Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht spricht Rechtsanwältin Dr. Hildegard Ziemons.
steueranwaltsmagazin 1/2014
Das aktuelle „steueranwaltsmagazin“ – Ausgabe 1/2014 – kann ab sofort hier herunter geladen werden. Themen sind: „Rückabwicklung bei Immobilien(-Beteiligungen) – wer ist Herr des (Besteuerungs-) Verfahrens?“ (Zacher) „Die aktuelle Entwicklung im grenzüberschreitenden Informationsaustausch“ (Biesgen/Noel) „Standards und deren Rechtsverbindlichkeit – Eingriff in die Berufsfreiheit durch Private?“ (Beul) „Gelangensbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen: Neue Fassung des § 17aUStDV ab 01. 10. 2013/01. 01. 2014 – BFH-Urteil vom 25. 04. 2013“ (Unkelbach-Tomczak) „Rechtsprechung des EuGH betreffend die Schweiz “ (Block) „Aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen im Erbschaftsteuerrecht“ (Stalleiken) Hier downloaden
Unterstützung für Taifun-Opfer
Das Bundesfinanzministerium hat auf das verheerende Unwetter auf den Philippinen reagiert. Durch den Taifun „Haiyan“ sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer des Taifuns „Haiyan“ auf den Philippinen getroffenen Verwaltungsregelungen in einem BMF-Schreiben zusammengefasst. Hier das BMF-Schreiben herunteraden
19. Steueranwaltstag – Die Vorträge
Hier finden Sie eine Auswahl von Vorträgen, die im Rahmen des Steueranwaltstages 2013 gehalten wurden. Vortrag Dr. Dirk Pohl Vortrag Ulrich Schönhofer Vortrag Dr. Matthias Söffing Vortrag Sascha Voigt de Oliviera
19. Steueranwaltstag in Berlin
Den Steueranwaltstag 2013 veranstaltete die AG Steuerrecht im DAV vom 1. bis 2. November 2013 Berlin. Finden Sie hier weitere Informationen zur Veranstaltung.
steueranwaltsmagazin 4/2012
Das aktuelle steueranwaltsmagazin 4/2013 ist im Downloadbereich dieser Homepage abzurufem. Themen sind „Beweislastumkehr und Schätzung bei Verstoß gegen Verrechnungspreisdokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO 129″ (Cordes/Kluge), “Finale Verluste ohne Ende – Zum EuGHUrteil vom 21. 02. 2013 in der Rs. C123/11 A Oy“ (v. Brocke/Müller), “Steuerhinterziehung „in großem Ausmaß“ – ein Zwischenfazit“ (Wulf), “Die Auswirkungen des geplanten § 15 AStGE nach dem JStG 2013 (Teil 2)“, (Dinkgraeve) Hier zu den steueranwaltsmagazinen gelangen
Hochwasserfibel
Das für den Hochwasserschutz in Deutschland zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat eine Hochwasserfibel heraus gebracht, die direkt beim Ministerium bestellt werden kann. Bestellmöglichkeiten und weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz finden Sie im Internet! Bundesminister Ramsauer erinnert daran, dass aktiver Hochwasserschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist und hat alle relevanten Themen für aktuell und zukünftig Betroffene zusammen gestellt.
DAV-Masterprogramm (LL.M.)
Als Einstieg oder Fortbildung – unternehmerisches und praktisches Know how aus erster Hand: Mit dem DAV-LL.M., einem Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“, schafft der DAV die notwendige Verbindung aus Theorie und Praxis. In Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit können Anwältinnen und Anwälte, Assessoren und Referendare im Fernstudium vertiefte Kenntnisse in anwaltlichen, rechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen erwerben und diese Kompetenzen durch einen LL.M.-Titel nach außen dokumentieren. Erfahrende Anwältinnen und Anwälte vermitteln Arbeitshilfen, Tipps und Tricks für den Einstieg und die tägliche Praxis – von der richtigen Abrechnung bis zur Zwangsvollstreckung. Alle Teilnehmer erhalten derzeit für die Dauer des Studiengangs zusätzlich einen kostenlosen Beck-Online Zugang. Alle Informationen finden Sie im unten angehangenen Flyer, im Infoblatt sowie auf der DAV-Website unter: www.dav-master.de. LL.M-Flyer LL.M-Infos
Umfrage des DAV zum Engagement in der Juristenausbildung
Die besten Köpfe in die Anwaltschaft! Unter diesem Motto will der DAV – etwa durch Berufseinsteigerveranstaltungen, den LL.M.-Masterstudiengang und das FORUM Junge Anwaltschaft – junge Juristinnen und Juristen für den Anwaltsberuf begeistern und ihnen praktische Hilfestellung bei allen Fragen des anwaltlichen Berufseinstieges bieten.